Der Gemeindekirchenrat

Mitglieder des Gemeindekirchenrats

Die letzten GKG-Wahlen fanden im Oktober 2029 statt.

 

Unserem GKR gehören an (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Susanne Brusch (Geschäftsführende Pfarrerin)
  • Ulrike Eschenburg
  • Gunnar Höse
  • Fritz von Korff
  • Christian Maasz
  • Erika Neumann
  • Susanne Schulz (GKR-Vorsitzende)
  • Julia Unterberg
  • Gerda Weiermüller
  • Agnes Zschuppe

Aufgaben des Gemeindekirchenrats

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Seine Mitglieder werden (unabhängig vom Alter) als Älteste bezeichnet.

Zu seinen Aufgaben gehört nach der Grundordnung (GO) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Art. 15 unter anderem: 

 

  • das regelmäßige Zusammenkommen der Gemeinde und ihrer Gruppen im Gottesdienst und auf andere Weise zu ermöglichen und zu fördern,
  • missionarische, diakonische und ökumenische Arbeit zu fördern,
  • die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Durchführung der christlichen Unterweisung zu gewährleisten,
  • Mitglieder der Kirchengemeinde für die ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen,
  • MitarbeiterInnen anzustellen, die Dienstaufsicht wahrzunehmen und seiner Fürsorgepflicht ihnen gegenüber zu genügen,
  • die Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten zu vertreten,
  • das Vermögen der Gemeinde zu verwalten, den Haushaltsplan zu beschließen, die Jahresrechnung abzunehmen und Entlastung zu erteilen sowie im Rahmen gesamtkirchlicher Regelungen über Kollekten und Spenden zu beschließen,
  • Gelder, Gebäude und Inventar für die Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben bereitzustellen, das bauliche Erbe auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte zu bewahren und über die Nutzung gemeindlicher Räume zu entscheiden.

 

Die Mitglieder des GKR, Älteste genannt, werden alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind (aktives Wahlrecht). Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, „die zum Abendmahl zugelassen sind, am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.“ (GO, Art. 19, Abs. 1). 

Der GKR trifft sich z. Zt. einmal im Monat zu einer drei- bis vierstündigen Sitzung, sowie jeweils einmal jährlich zu einer eintägigen und einer zweitägigen Klausur.

Darüber hinaus wirken die GKR-Mitglieder im Wechsel im Gottesdienst mit, arbeiten in den Ausschüssen mit und sind in die Vor- und Nachbereitung vieler Veranstaltungen eingebunden.

 

Der Inhalt dieser Seite wird maßgeblich durch den GKR der Kirchengemeinde Französisch Buchholz bestimmt.

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