Die letzten GKG-Wahlen fanden im Oktober 2029 statt.
Unserem GKR gehören an (in alphabetischer Reihenfolge):
Zu seinen Aufgaben gehört nach der Grundordnung (GO) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Art. 15 unter anderem:
Die Mitglieder des GKR, Älteste genannt, werden alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die mindestens 14 Jahre alt sind (aktives Wahlrecht). Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, „die zum Abendmahl zugelassen sind, am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen, sich zu Wort und Sakrament halten und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.“ (GO, Art. 19, Abs. 1).
Der GKR trifft sich z. Zt. einmal im Monat zu einer drei- bis vierstündigen Sitzung, sowie jeweils einmal jährlich zu einer eintägigen und einer zweitägigen Klausur.
Darüber hinaus wirken die GKR-Mitglieder im Wechsel im Gottesdienst mit, arbeiten in den Ausschüssen mit und sind in die Vor- und Nachbereitung vieler Veranstaltungen eingebunden.
Der Inhalt dieser Seite wird maßgeblich durch den GKR der Kirchengemeinde Französisch Buchholz bestimmt.